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Modellvertrag für Bühnenpartner Berlin
Diese Seite dient als Vorschau auf den Bühnenpartner-Kooperationsvertrag. !!! Bitte senden Sie nur die Anmeldung !!!
Download: Modell-Bühnenpartner-Kooperationsvertrag-Open-Air (PDF)
Fête de la Musique® Bühnenpartner-Kooperationsvertrag für eine Open Air-Outdoor Bühne am 21. Juni 2009 in Berlinzwischen
"Der Die Das" vertreten durch: Frau X, Herrn Y (im folgenden PARTNER genannt)
und
Fête Company, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin
vertreten durch: Simone Hofmann (im folgenden Fête Company genannt)
Es wird folgendes vereinbart: Am Sonntag, dem 21. Juni 2009 findet in Berlin die Veranstaltung "Fête de la Musique®" statt. Der Partner sichert zu, daß folgende(r) Platz/ Straße/ Ort/ Haus im Sinne dieser Veranstaltung unter folgenden Bedingungen genutzt wird.
BÜHNENNAME/ ORT/ ADRESSE
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ZEITEN am 21.6.2009 (ab dem Jahr 2008 für alle Open-Air-Bühnen einheiltliche Zeit von 16 bis 22 Uhr) Programm-Beginn: 16:00 Uhr Programm-Ende: 22:00 Uhr Sound-Check: 15:00 bis 16:00 Uhr Bühnenauf-/ abbau: in der Zeit von 7:00 bis 24:00 möglich
(siehe auch Genehmigung nach §11 LImSchG Bln des zuständigen Bezirksamtes/ Umwelt- oder Ordnungsamt)
PROGRAMM wie vom PARTNER schriftlich bis 21.4. bei Fête Company abgegeben, nach den Richtlinien der Fête de la Musique (General Agreement) darf kein Eintritt erhoben werden. Die auftretenden Künstler erhalten kein Honorar (General Agreement). Lokale und nationale Musikformationen dürfen nur einmal (1 x) im Rahmen der Fête de la Musique auftreten. Internationale Musikformationen aus dem Ausland dürfen im Rahmen der Fête de la Musique mehrmals auftreten. Musikformationen, die dem PARTNER durch die Fête Company vermittelt werden (Programmhilfe), müssen durch den PARTNER nach erhalt der Kontaktdaten umgehend kontaktiert werden. Der PARTNER verhandelt den verbindlichen Auftritt selbständig. Fête Company sendet den ausgewählten Musikformationen keine extra Informationen/ Vermittlungszusage.
Der PARTNER installiert und zahlt BÜHNE, LICHT, BESCHALLUNG, BACKLINE, sonstige Technik und Logistik für den Ablauf des Musikprogramms selbst.
WERBUNG/ ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Sponsoren und Präsentatoren des PARTNERS und der Fête Company, sogenannte Head- und Co-Sponsoren und Präsentatoren der gesamten Veranstaltung Fête de la Musique dürfen am Platz/ der Fläche/ Bühne Werbemittel anbringen und Verteilaktionen durchführen. Der PARTNER und die Fête Company informieren sich gegenseitig vorab schriftlich, welche Sponsoren und Medienpräsentatoren die Bühne präsentieren. Der PARTNER hat das Recht, Sponsoren der Branchen Brauereien/ Bier, Energydrinks, Tabakwaren/ Zigaretten und Textilien/ Bekleidung für seine Bühne zu akquirieren/ binden. Sponsoren anderer Branchen dürfen vom PARTNER nicht akquiriert werden, damit die Fête Company für Head- und Co-Sponsoring der gesamten Veranstaltung Exclusivrechte vergeben kann.
Die Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird von der Fête Company oder einer beauftragten Firma/ Person koordiniert und durchgeführt. Jeder Partner kann und soll im Interesse der Gesamtveranstaltung zusätzlich werben. Jegliche Werbemaßnahme wie z.B. Plakate, Flyer, Webpräsenz, die der PARTNER zusätzlich auf eigene Kosten herstellt und einsetzt, muss das Fête de la Musique-Logo oder den Fête de la Musique-Schriftzug enthalten.
Der PARTNER verpflichtet sich, an seiner Bühne ein Banner/ Hinweis mit dem Namen und/ oder Logo "Fête de la Musique" auf seine Kosten und mit einer Mindestgröße von 60 x 120 cm gut sichtbar anzubringen.
Die Markenrechte (deutschlandweit) für den Namen und das Logo "Fête de la Musique" liegen bei der Fête Company. Die Nutzung des Titels und/oder des Logos "Fête de la Musique®" ist dem PARTNER durch diesen Vertrag in dem jeweiligen Jahr erlaubt.
Dem PARTNER steht folgendes festgelegtes Kontingent an Fete de la Musique Plakaten und Programmfoldern, die Fete Company erstellen lässt, kostenfrei zur Verfügung.
Plakate (Format A 2, 4-c) _____________ Stück
Plakate (Format A 1, 4-c) _____________ Stück
Programmfolder (Format A6) _____________ Stück
Die Fête Company verpflichtet sich gegenüber dem PARTNER zur Aufnahme von folgenden Informationen im Programmfolder: Name und Adresse der Bühne mit öffentlichen Verkehrsanbindungen, Musikprogramm des PARTNERS (Listing der Formationen und jeweiligen Stilrichtungen mit Auftrittszeiten) Schriftzug oder Logo der Medienpräsentator(en) und Sponsoren des PARTNERS. Voraussetzung für diese Leistung ist die pünktliche Lieferung der erforderlichen Unterlagen durch den PARTNER an die Fête Company bis spätestens 21. April des jeweiligen Jahres. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Fête Company darf das Musikprogramm des PARTNERS weder mechanisch noch elektronisch aufgezeichnet werden, noch von Rundfunk, TV oder anderen Instanzen übertragen werden. Die Senderechte liegen bei der Fête Company. Die Fête Company und der PARTNER sind berechtigt, für eigene Dokumentation Aufzeichnungen in Bild und Ton anzufertigen. Das Recht der Medien zur "aktuellen Berichterstattung" bleibt davon unberührt.
GEMA/ GVL Die Fête Company übernimmt für alle PARTNER die GEMA-Anmeldung und trägt die anfallenden GEMA/ GVL-Kosten für das Bühnen-Musik-Programm. Der PARTNER erhält die GEMA-Bögen von der Fête Company vorab. Der PARTNER verpflichtet sich zur Vorlage der GEMA-Bögen gegenüber seinen Gruppen/ Formationen und zur Ausfüllung und Rücksendung der GEMA-Bögen an die Fête Company. Ausgefüllt wird der GEMA-Bogen lediglich mit Angabe "Fête de la Musique" am 21. Juni "aktuelles Jahr" in Berlin, Angabe des Bühnenstandortes, Name der Formation, Titel der Formation. Die Angabe der GSZ-Nummer entfällt.
BEHÖRDEN – Antrag/ Genehmigung auf Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes und Erlaubnis nach § 29 StVO Der PARTNER verpflichtet sich, die notwendigen und erforderlichen behördlichen Genehmigungen für seine Flächennutzung - Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes und die Erlaubnis nach §29 StVO beim jeweiligen Bezirksamt (Abt. Ordnungsamt oder Straßenverkehrsbehörde oder bei einer Grünfläche beim Natur- und Grünflächenamt) spät. 6 Wochen vor der Veranstaltung selbst zu beantragen/ zu besitzen, die damit anfallenden Gebühren selbst zu zahlen und die Genehmigung schriftlich zum Veranstaltungstag am Bühnenstandort vorliegen zu haben. Dieser „Antrag auf Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes und auf Erlaubnis nach §29 StVO“ für die Musik-Veranstaltung „Fête de la Musique“ nach Tarifstelle 263.08 erfolgt formlos und enthält Angaben „wer, wie, was, wann, wo“ auch zu den Auf- und Abbauzeiten und zur Veranstaltungszeit. Als Anlage zum formlosen Antrag muss gesendet werden: - Lageplan bemaßt mit eingetragenen Handelsständen und Bühne - „Erklärung zur Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen - „Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über die Bereitschaft, Versicherungsschutz zu gewähren“
BEHÖRDEN - Genehmigung/ Ausnahmezulassung LlmSchG Bln Den Antrag auf Genehmigung gemäß §11 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin stellt für alle Bühnenpartner die Fête Company bzw. die Senatskanzlei - kulturelle Angelegenheiten bei dem zuständigen Bezirksamt/Abt. Umwelt- oder Ordnungsamt. Die Auflagen, mit denen die erteilte Genehmigung verbunden ist, sind Bestandteil dieses Vertrages und der PARTNER hat diesen Auflagen Folge zu leisten. Der PARTNER erhält die Genehmigung in Kopie, nachdem er diesen Vertrag unterschrieben an die Fête Company zurückgesandt hat. Verstöße gegen den Inhalt und/oder die Auflagen der Genehmigung können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld geahndet werden. Es besteht zudem die Gefahr, dass künftig keine Genehmigung mehr erteilt wird. Die Anwohner des Bühnenstandortes des PARTNERS sind rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung (spät. 7 Tage davor) durch Wurfsendungen von Zeit und Art der zugelassenen Veranstaltung zu unterrichten und um Verständnis für etwaige Ruhestörungen zu bitten. Dabei ist anzugeben, an wen sich ein eventueller Beschwerdeführer bei Ruhestörungen wenden kann (Angabe Name, Telefon/ Funknummer des Bühnenpartners /-verantwortlichen). (eine Anrainer-Information als Vordruck erhält jeder Bühnenpartner von der Fête Company per Mail vorab).
GASTRONOMIE Das wirtschaftliche Betreiben von Gastronomieständen ist für den PARTNER an seiner Bühne möglich. Behördlich erforderliche Genehmigungen (beim Wirtschaftsamt des jeweiligen Bezirksamtes) beantragt und zahlt der PARTNER selbst. Die Anzahl der Gastronomiestände soll dem Standort und der zu erwartenden Besucherzahl angepasst werden. Die Fête Company verzichtet auf Gastronomieabschläge bzw. -provisionen.
LOGISTIK Der PARTNER setzt Security/ Sicherheitskräfte in Anlehnung seines Platzes (Größe, Umfeld, Acts, Besucherzahl, Zielgruppe) selbst ein und trägt diese Kosten selbst. Für die logistische und sicherheitstechnische Abwicklung muss der PARTNER einen Verantwortlichen am Veranstaltungstag direkt vor Ort mit Telefon bzw. Funk benennen, der während der gesamten Veranstaltung erreichbar sein muss.
NAME ........................... FON/ FUNKNUMMER .................................
Für die Reinigung der genutzten Fläche/ Platz ist der PARTNER verantwortlich. Der PARTNER verpflichtet sich zur Endreinigung bis spätestens 22. Juni des jeweiligen Jahr - 12 Uhr mittags und trägt die Kosten selbst. Für sanitäre Anlagen (Auf- und Abbau, Stückzahl entsprechend der zu erwartenden Besucher) wird der PARTNER verpflichtet. DER PARTNER trägt diese Kosten selbst. DER PARTNER versorgt die auftretenden Künstler mit Catering - kostenlose Getränke und Imbiss und trägt diese Kosten.
DER PARTNER haftet für schuldhaft verursachte Sach- und Personenschäden, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Bühne des Partners im Rahmen der Veranstaltung "Fête de la Musique" stehen. Der PARTNER verfügt über eine eigene Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung bzw. verpflichtet sich, diese abzuschließen. Gedeckt sind damit Personen und Sachschäden (Mindestdeckungssummen: 500.000 EURO Personenschaden und 250.000 EURO Sachschaden). Dienstleistungsfirmen müssen einen eigenen Versicherungsschutz (Firmenversicherung) vorweisen. Der PARTNER verpflichtet sich, die medizinische Erste Hilfe für Mitwirkende und Besucher selbst zu organisieren und die anfallenden Kosten zu tragen.
Sämtliche behördliche Genehmigungen / Ausnahmezulassungen (Kopien) sind vor Ort / an der Bühne des PARTNERS bereitzuhalten und auf Verlangen den kontrollierenden Mitarbeitern der Verwaltungen und der Polizei vorzulegen.
Kostenbeteiligung Der PARTNER zahlt an die Fête Company bis zum 21. 4. des jeweiligen Jahres einen pauschalen Kostenbeitrag in Höhe von 200,00 € (zweihundert) zzgl. 19% MWSt. Fête Company stellt diesbezüglich eine Rechnung an den PARTNER.
Die Nichtigkeit eines Teils dieser Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
Ergänzungen und/oder Veränderungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtstand ist Berlin.
Berlin, 2008
.......................... FETE COMPANY
.......................... PARTNER
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